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Hebesatzänderungen in Sonderhofen in 2025

Neue Hebesätze für Grundsteuer A und B

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Sonderhofen im unterfränkischen Landkreis Würzburg hat ihre Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wurde ein Hebesatz von 380 % festgelegt. Die Grundsteuer B, welche für bebaute oder bebaubare Grundstücke gilt, wurde auf 260 % festgelegt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer, die von Unternehmen entrichtet wird, beträgt 340 %.

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Über Sonderhofen:

Sonderhofen ist eine charmante Gemeinde im Landkreis Würzburg, Bayern. Mit einer Fläche von rund 10 Quadratkilometern ist es eine idyllische ländliche Gegend. Die Gemeinde ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Aub, was eine effiziente Verwaltung der lokalen Angelegenheiten ermöglicht. Sonderhofens Geschichte reicht bis ins Mittelalter zurück, was sich in seiner Architektur und Kultur widerspiegelt.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Sonderhofen

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Sonderhofen beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 862, deutschlandweit auf Platz 1.759. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Sonderhofen ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

340 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

862

Ranking in Deutschland:

1.759

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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