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Hebesatzänderungen in Horb am Neckar für 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Kreisstadt Horb am Neckar im Landkreis Freudenstadt hat ihre Hebesätze für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Für die Gewerbesteuer gilt ab dem 1. Januar 2025 ein Hebesatz von 370. Dieser Satz bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Bei der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wurde der Hebesatz für 2025 auf 369 festgelegt. Bei der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke gilt, beträgt der Hebesatz nun 408. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Sätze somit angepasst worden. 2024 lag die Grundsteuer A bei 410 und die Grundsteuer B bei 390.

Die historische Stadt Horb am Neckar, bekannt für ihre malerische Lage am Fluss, passt ihre Hebesätze an und bleibt damit ein attraktiver Standort für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger.

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Hebesatzänderungen in Horb am Neckar für 2025 - Gewerbesteuer News

Über Horb am Neckar:

Horb am Neckar, eine charmante Stadt in Baden-Württemberg, ist ein pulsierendes Mittelzentrum in der Region Nordschwarzwald. Mit einer Einwohnerzahl von über 25.000 ist sie die größte Gemeinde im Landkreis Freudenstadt. Die Stadt liegt idyllisch am Neckar, etwa 50 Kilometer südwestlich von Stuttgart. Seit 1981 trägt Horb den Status einer Großen Kreisstadt und fungiert als administratives Zentrum für die Verwaltungsgemeinschaft, zu der auch Empfingen und Eutingen im Gäu gehören. Die Stadt bietet eine gelungene Mischung aus historischem Charme und moderner Infrastruktur.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Horb am Neckar

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Horb am Neckar beträgt 370 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 693, deutschlandweit auf Platz 4.141. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Horb am Neckar ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

370 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

693

Ranking in Deutschland:

4.141

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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