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Hebesatz-Satzung der Gemeinde Abtsbessingen 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsbessingen hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 eine Anpassung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern beschlossen.

Die neue Satzung trat am 1. Januar 2025 in Kraft und sieht einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 v.H. vor. Dieser Satz liegt im Mittelfeld vergleichbarer Gemeinden und trägt zur Sicherung der Finanzierung lokaler Infrastruktur und Dienstleistungen bei. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe beträgt 301 v.H., während die Grundsteuer B für Grundstücke auf 405 v.H. festgelegt wurde.

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Quelle(n) dieser Nachricht: wittich.de, "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer", 19. Januar 2025

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Hebesatz-Satzung der Gemeinde Abtsbessingen 2025 - Gewerbesteuer News

Über Abtsbessingen:

Abtsbessingen ist eine charmante Gemeinde im Herzen des Kyffhäuserkreises in Thüringen. Die Gemeinde liegt in einer idyllischen Landschaft und bietet ihren Bewohnern und Besuchern eine ländliche Atmosphäre. Als erfüllende Gemeinde fungiert die Stadt Ebeleben, die für die Verwaltung und kommunale Dienstleistungen zuständig ist. Abtsbessingen umfasst auch den Ortsteil Billeben, wodurch eine kleine, aber lebendige Gemeinschaft entsteht.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Abtsbessingen

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Abtsbessingen beträgt 395 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 115, deutschlandweit auf Platz 7.713. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Abtsbessingen ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

395 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

115

Ranking in Deutschland:

7.713

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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