Hebesätze in Schönkirchen steigen 2025
Schönkirchen passt Hebesätze in diesem Jahr an

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A steigt auf 441 % (2024: 380 %), für die Grundsteuer B auf 489 % für Wohngrundstücke und 706 % für Nichtwohngrundstücke (2024: 425 % für alle Grundstücke) und für die Gewerbesteuer auf 370 %, welcher im Vergleich zu 2024 konstant bleibt.
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Über Schönkirchen:
Schönkirchen, eine Gemeinde im Herzen Schleswig-Holsteins, befindet sich im Kreis Plön und bietet seinen Bewohnern und Besuchern eine idyllische Atmosphäre. Die Gemeinde ist bekannt für ihre malerische Landschaft, die von sanften Hügeln und grünen Feldern geprägt ist. Hier finden Naturliebhaber und Erholungssuchende ein wahres Paradies. Schönkirchen verfügt über eine lange Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht, und hat sich zu einem beliebten Wohnort entwickelt.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönkirchen
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Schönkirchen beträgt 370 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 601, deutschlandweit auf Platz 4.122. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Schönkirchen ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
370 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
601
Ranking in Deutschland:
4.122
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