Hebesätze in Puchheim: Anpassungen 2025
Anpassungen bei Grundsteuer
- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 630 %. Die Grundsteuer B sinkt von 350 % auf 320 % und die Gewerbesteuer bleibt mit 350 % konstant. Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei der Grundsteuer B eine leichte Anpassung nach oben (2024: 320 %).
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Über Puchheim:
Puchheim, eine Stadt im Herzen Oberbayerns, bietet einen faszinierenden Kontrast zwischen ländlicher Idylle und städtischer Entwicklung. Sie besteht aus zwei einzigartigen Stadtteilen: Puchheim Ort, ein traditionelles, ländliches Zentrum, und Puchheim Bahnhof, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand und ein vorstädtisches Flair ausstrahlt. Dieser Ort hat sich im Laufe der Jahre zu einer aufstrebenden Stadt entwickelt und wurde im Mai 2011 offiziell zur Stadt erhoben.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Puchheim
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Puchheim beträgt 350 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.052, deutschlandweit auf Platz 2.396. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Puchheim ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
350 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
1.052
Ranking in Deutschland:
2.396
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