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Hebesätze in Bodenwöhr: Neue Regelungen ab 2025

Anpassungen bei Grundsteuern

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Bodenwöhr im Oberpfälzer Seenland hat die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 270 Prozent, für die Grundsteuer B 200 Prozent und für die Gewerbesteuer 350 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2024, wo einheitliche Hebesätze von 300 Prozent für Grundsteuer A und B und wie auch 2025 350 Prozent für Gewerbesteuer galten, gibt es nun eine Anpassung.

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Über Bodenwöhr:

Bodenwöhr ist eine idyllische Gemeinde in Bayern, die im Landkreis Schwandorf gelegen ist. Sie ist ein beliebtes Reiseziel für Erholungssuchende und wurde als staatlich anerkannter Erholungsort ausgezeichnet. Die Gemeinde besticht durch ihre malerische Lage inmitten der Oberpfälzer Landschaft. Der namensgebende Ort Bodenwöhr liegt am Ufer des Hammersees, der durch seine idyllische Atmosphäre und Freizeitmöglichkeiten wie Wandern und Wassersport besticht.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Bodenwöhr

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Bodenwöhr beträgt 350 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.052, deutschlandweit auf Platz 2.396. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Bodenwöhr ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

350 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

1.052

Ranking in Deutschland:

2.396

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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