Hebesätze für Dennweiler-Frohnbach (Rheinland-Pfalz) für 2025 bekannt gegeben
Keine Änderung für 2025

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 360 Prozent, für die Grundsteuer B 600 Prozent und für die Gewerbesteuer 395 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sätze damit unverändert geblieben.
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Über Dennweiler-Frohnbach:
Dennweiler-Frohnbach ist eine charmante Gemeinde im Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz. Die Gemeinde ist Teil der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und bietet ihren Bewohnern und Besuchern eine idyllische Atmosphäre. Sie besteht aus zwei Ortsteilen, Dennweiler und Frohnbach, die harmonisch ineinander übergehen und eine ländliche Umgebung mit malerischen Landschaften bieten.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Dennweiler-Frohnbach
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Dennweiler-Frohnbach beträgt 395 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.630, deutschlandweit auf Platz 7.712. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Dennweiler-Frohnbach ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
395 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
1.630
Ranking in Deutschland:
7.712
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