Friedelsheim passt Hebesätze 2025 an
Gemeinderat beschließt neue Sätze für Grundsteuer A und B - Gewerbesteuer bei 290 Prozen
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Sätze für die Grundsteuer A auf 455 Prozent und für die Grundsteuer B auf 499 Prozent steigen. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 290 Prozent. Die neuen Hebesätze sind eine Reaktion auf die Reform der Grundsteuer, die zum 1. Januar in Kraft tritt, und sollen eine Aufkommensneutralität für die Kommune gewährleisten.
Die bisher geltenden Sätze für die Grundsteuer A und B lagen bei 345 Prozent bzw. 465 Prozent. Die von der Landesregierung empfohlenen aufkommensneutralen Hebesätze liegen bei 755 Prozent für die Grundsteuer A und 443 Prozent für die Grundsteuer B. Der Gemeinderat entschied sich für eine Mischkalkulation, bei der der Hebesatz für die Grundsteuer B etwas höher ausfällt als der für die Grundsteuer A. Dadurch sollen Wertzuwächse bei Immobilien berücksichtigt werden, während Agrarflächen tendenziell an Wert verloren haben.
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Quelle(n) dieser Nachricht: rheinpfalz.de, "Gemeinderat beschließt höheren Hebesatz für Grundsteuer", 12. Dezember 2024
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Über Friedelsheim:
Friedelsheim, eine malerische Gemeinde in der Pfalz, liegt im Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz. Mit ihrer Zugehörigkeit zur Verbandsgemeinde Wachenheim an der Weinstraße ist sie Teil einer traditionsreichen Weinregion. Die Gemeinde ist bekannt für ihre idyllische Lage inmitten von Weinbergen und ihre historische Bedeutung für die Region. Friedelsheims Charme liegt in seiner Mischung aus ländlicher Atmosphäre und der Nähe zu größeren Städten wie Bad Dürkheim und Wachenheim.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Friedelsheim
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Friedelsheim beträgt 290 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1, deutschlandweit auf Platz 65. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Friedelsheim ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
290 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
1
Ranking in Deutschland:
65
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