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Freital beschließt Hebesätze für 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2025 die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Diese sieht einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 Prozent vor, der damit gegenüber 2024 unverändert bleibt. Die Grundsteuer-Hebesätze wurden auf 280 Prozent für land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen (Grundsteuer A) und 330 Prozent für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) festgesetzt. Letztere wurde damit deutlich gesenkt, um die im Zuge der Grundsteuerreform angemahnte Aufkommensneutralität umzusetzen.

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Quelle(n) dieser Nachricht: freital.de, "Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer 2025 beschlossen", 16. Januar 2025

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Über Freital:

Freital, eine Große Kreisstadt in Sachsen, ist ein bedeutendes Zentrum in der Region Dresden. Sie liegt südwestlich von Dresden und ist nach Dresden die zweitgrößte Stadt im Ballungsraum. Die Stadt entstand 1921 durch den Zusammenschluss dreier Gemeinden, die durch die Industrialisierung und den Steinkohlenbergbau prosperierten. Die Entwicklung von Dörfern zu industriellen Standorten prägte die Region. Freital wuchs durch Eingemeindungen weiter und wurde 1924 kreisfrei. Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor es diesen Status, wurde aber 1997 zur Großen Kreisstadt ernannt.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Freital

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Freital beträgt 390 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 57, deutschlandweit auf Platz 7.256. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Freital ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

390 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

57

Ranking in Deutschland:

7.256

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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