Frankenstein passt Hebesätze 2025 an
Neue Sätze gelten seit Jahresbeginn 2025

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, beträgt der Hebesatz nun 253. Bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, liegt der Hebesatz bei 763. Der Gewerbesteuer-Hebesatz, der für die Besteuerung von Gewinnen aus Gewerbebetrieben maßgeblich ist, beträgt 410. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Gemeinde den Hebesatz für die Grundsteuer A deutlich gesenkt (2024: 495), während der Hebesatz für die Grundsteuer B stark angehoben wurde (2024: 554). Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt hingegen unverändert.
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Über Frankenstein:
Frankenstein ist eine charmante Gemeinde in der malerischen Region Rheinland-Pfalz, Deutschland. Mit einer Bevölkerung von rund 1000 Einwohnern bietet es eine ländliche Idylle, die dennoch gut an das Verkehrsnetz angebunden ist. Die Gemeinde liegt im Landkreis Kaiserslautern und ist Teil der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn. Dieser Verbund ermöglicht den Bürgern einen einfachen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Verwaltung.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankenstein
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Frankenstein beträgt 410 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 2.045, deutschlandweit auf Platz 9.430. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Frankenstein ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
410 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
2.045
Ranking in Deutschland:
9.430
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