Forst (Hunsrück) teilt Hebesätze für 2025 mit
Keine Änderung für 2025

- 6 min Lesezeit
Wie die Gemeinde auf Anfrage mitteilte, gelten seit dem 1. Januar 2025 folgende Sätze: Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 %. Der Grundsteuer A-Hebesatz liegt bei 345 % und der Grundsteuer B-Hebesatz bei 465 %. Diese Sätze sind unverändert im Vergleich zu 2024, wo bereits die gleichen Hebesätze galten.
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Über Forst (Hunsrück):
Forst ist eine charmante Gemeinde im Herzen des Hunsrücks, in der idyllischen Region Rheinland-Pfalz. Eingebettet in die malerische Landschaft des Landkreises Cochem-Zell, bietet die Gemeinde ihren Bewohnern und Besuchern ein ländliches Idyll. Mit einer langen Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht, ist Forst ein Zeugnis der reichen kulturellen Vergangenheit der Region. Die Gemeinde ist Teil der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), die für ihre malerischen Weinberge und die wunderschöne Mosel bekannt ist.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Forst (Hunsrück)
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Forst (Hunsrück) beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.712, deutschlandweit auf Platz 8.201. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Forst (Hunsrück) ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
400 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
1.712
Ranking in Deutschland:
8.201
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