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Ernst: Hebesätze für 2025 festgelegt

Die Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die rheinland-pfälzische Gemeinde Ernst hat ihre Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 345 %, für die Grundsteuer B 465 % und für die Gewerbesteuer 380 %.

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Ernst: Hebesätze für 2025 festgelegt - Gewerbesteuer News

Über Ernst:

Ernst ist eine malerische Gemeinde an der Mosel, die für ihre Weinberge und die jahrhundertealte Weinkultur bekannt ist. Sie liegt im Herzen der Moselregion im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz. Die Gemeinde ist Teil der Verbandsgemeinde Cochem und bietet Besuchern einen atemberaubenden Blick auf die Mosel und die umliegenden Weinberge. Das Dorf erstreckt sich entlang des Flusses, der es von der Gemeinde Valwig auf der gegenüberliegenden Seite trennt, wodurch eine idyllische Landschaft entsteht.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Ernst

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Ernst beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 158, deutschlandweit auf Platz 4.545. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Ernst ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

158

Ranking in Deutschland:

4.545

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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