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Elkenroths Gemeinderat beschließt Erhöhung von Gewerbesteuer-Hebesatz

Grundsteuer bleibt vorerst unverändert

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Gemeinderat von Elkenroth hat eine Erhöhung der Gewerbesteuer beschlossen.

Der Hebesatz wird um 20 Prozentpunkte auf 440 Prozentpunkte angehoben. Dadurch nimmt die Gemeindekasse voraussichtlich zusätzliche 50.000 Euro ein. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben hingegen vorerst unverändert. Der Gemeinderat möchte die Festsetzung dieser Hebesätze erst vornehmen, wenn die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auf Landesebene vorliegen.

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Quelle(n) dieser Nachricht: siegener-zeitung.de, "Steuer-Schraube gedreht – Ortsgemeinde Elkenroth erhöht den Hebesatz", 6. Februar 2025

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Über Elkenroth:

Elkenroth ist eine charmante Gemeinde im Herzen von Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie befindet sich im Landkreis Altenkirchen und ist Teil der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain. Die Gemeinde ist bekannt für ihre malerische Landschaft und ihre gemütliche Atmosphäre. Mit einer reichen Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht, hat Elkenroth einen einzigartigen Charakter entwickelt.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Elkenroth

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Elkenroth beträgt 440 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 2.232, deutschlandweit auf Platz 10.183. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Elkenroth ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

440 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

2.232

Ranking in Deutschland:

10.183

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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