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Oldenburg (Oldenburg)

Bundesfinanzhof: Oldenburg erhält Gewerbesteuereinnahmen aus Offshore-Windpark

Grundsatzurteil im Sinne der Stadt

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Bundesfinanzhof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Stadt Oldenburg die Gewerbesteuereinnahmen aus einem Offshore-Windpark in der Nordsee zustehen.

Der Betreiber des Windparks hat seinen Sitz in Oldenburg, und die Stadt hatte gegen die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt Einspruch eingelegt. Das Finanzgericht Niedersachsen wies die Klage zunächst ab, doch der Bundesfinanzhof gab nun der Revision der Stadt statt. Das Urteil hat Bedeutung für die Gewerbesteuerverteilung bei Offshore-Windparks und stärkt die Kommunen gegenüber den Ländern.

Das Urteil stellt klar, dass das Land Niedersachsen nicht als hebeberechtigte Gemeinde behandelt werden darf und somit keinen Anspruch auf den Gewerbesteueranteil hat. In der Vergangenheit hatte sich das Land eine entsprechende Rechtsverordnung zunutze gemacht und die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Offshore-Windpark-Betrieb einer in Oldenburg ansässigen Gesellschaft vereinnahmt. Nun muss das Finanzamt Oldenburg den Zerlegungsbescheid aufheben und der Stadt den vollen Gewerbesteuermessbetrag für 2014 zusprechen.

Die Höhe der Gewerbesteuerzahlungen unterliegt dem Steuergeheimnis und kann von der Stadt nicht offengelegt werden. Das Urteil ist ein juristischer und finanzieller Erfolg für die Stadt Oldenburg und könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle im gesamten Bundesgebiet haben.

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Quelle(n) dieser Nachricht: oldenburg.de, "Bundesfinanzhof sorgt für Rückenwind", 13. Dezember 2024

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Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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