Bundesfinanzhof: Oldenburg erhält Gewerbesteuereinnahmen aus Offshore-Windpark
Grundsatzurteil im Sinne der Stadt

- 6 min Lesezeit
Der Betreiber des Windparks hat seinen Sitz in Oldenburg, und die Stadt hatte gegen die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt Einspruch eingelegt. Das Finanzgericht Niedersachsen wies die Klage zunächst ab, doch der Bundesfinanzhof gab nun der Revision der Stadt statt. Das Urteil hat Bedeutung für die Gewerbesteuerverteilung bei Offshore-Windparks und stärkt die Kommunen gegenüber den Ländern.
Das Urteil stellt klar, dass das Land Niedersachsen nicht als hebeberechtigte Gemeinde behandelt werden darf und somit keinen Anspruch auf den Gewerbesteueranteil hat. In der Vergangenheit hatte sich das Land eine entsprechende Rechtsverordnung zunutze gemacht und die Gewerbesteuereinnahmen aus dem Offshore-Windpark-Betrieb einer in Oldenburg ansässigen Gesellschaft vereinnahmt. Nun muss das Finanzamt Oldenburg den Zerlegungsbescheid aufheben und der Stadt den vollen Gewerbesteuermessbetrag für 2014 zusprechen.
Die Höhe der Gewerbesteuerzahlungen unterliegt dem Steuergeheimnis und kann von der Stadt nicht offengelegt werden. Das Urteil ist ein juristischer und finanzieller Erfolg für die Stadt Oldenburg und könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle im gesamten Bundesgebiet haben.
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Quelle(n) dieser Nachricht: oldenburg.de, "Bundesfinanzhof sorgt für Rückenwind", 13. Dezember 2024
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Über Oldenburg (Oldenburg):
Oldenburg, eine Stadt in Niedersachsen, ist eine ehemalige Residenzstadt mit einer reichen Geschichte. Es war einst die Hauptstadt verschiedener politischer Einheiten, darunter die Grafschaft, das Herzogtum und das Großherzogtum Oldenburg. Die Stadt ist heute ein bedeutendes Oberzentrum und ein wichtiger Standort für Verwaltung und Bildung. Mit über 100.000 Einwohnern ist Oldenburg die drittgrößte Stadt Niedersachsens und wurde 1945 zur Großstadt.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Oldenburg (Oldenburg)
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Oldenburg (Oldenburg) beträgt 439 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 838, deutschlandweit auf Platz 10.194. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Oldenburg (Oldenburg) ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
439 %
(Stand: 2024)
Ranking im Bundesland:
838
Ranking in Deutschland:
10.194
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