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Bodenmais: Die Hebesätze für 2025

Neue Satzung verabschiedet

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Markt Bodenmais hat eine neue Satzung für die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer beschlossen, die ab dem Jahr 2025 in Kraft treten wird.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird 410 v. H. betragen.

Die Satzung sieht außerdem vor, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (übrige Grundstücke) auf jeweils 300 v. H. festgelegt werden.

Die neuen Regelungen treten zum 01. Januar 2025 in Kraft und werden dann die aktuellen Steuersätze ersetzen.

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Quelle(n) dieser Nachricht: Satzung über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer von Markt Bodenmais

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Über Bodenmais:

Bodenmais ist eine charmante Gemeinde im Herzen Niederbayerns, die für ihre natürliche Schönheit und ihr reiches kulturelles Erbe bekannt ist. Als Markt und Heilklimatischer Kurort bietet Bodenmais eine gelungene Mischung aus traditionellem Charme und modernen Annehmlichkeiten. Der Ort ist ein beliebtes Touristenziel, das vor allem durch seine Bergbauvergangenheit und den beeindruckenden Silberberg geprägt ist. Besucher können die Bergwerksgeschichte erkunden, die einen faszinierenden Einblick in die lokale Industrie bietet.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Bodenmais

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Bodenmais beträgt 410 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 2.031, deutschlandweit auf Platz 9.414. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Bodenmais ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

410 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

2.031

Ranking in Deutschland:

9.414

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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