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Weilrod passt Hebesätze für 2025 an

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Weilrod im hessischen Hochtaunuskreis hat ihre Hebesätze für das Jahr 2025 veröffentlicht.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, beträgt der Hebesatz nun 200 %. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, wurde auf 380 % festgelegt. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt für das Jahr 2025 360 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Gemeinde Weilrod ihre Hebesätze für die Grundsteuer somit gesenkt (2024: A: 380 %, B: 450 %), während der Gewerbesteuer-Hebesatz unverändert bleibt.

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Quelle(n) dieser Nachricht: frankfurt-main.ihk.de, "Realsteuerhebesätze des IHK-Bezirks Frankfurt für die Jahre 2025 und 2024", 6. März 2025

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Über Weilrod:

Weilrod ist eine charmante Gemeinde im Herzen des Hochtaunuskreises in Hessen. Mit einer Einwohnerzahl von 6781 (Stand: 31. Dezember 2023) bietet sie eine gelungene Mischung aus ländlicher Idylle und städtischem Charme. Die Gemeinde erstreckt sich über eine weitläufige Landschaft und umfasst mehrere Ortsteile, die jeweils ihren eigenen Charakter und ihre eigene Geschichte haben. Besucher können hier eine abwechslungsreiche Umgebung entdecken, die von malerischen Wäldern, sanften Hügeln und historischen Gebäuden geprägt ist.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Weilrod

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Weilrod beträgt 360 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 26, deutschlandweit auf Platz 3.437. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Weilrod ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

360 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

26

Ranking in Deutschland:

3.437

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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