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Sulzbach (Taunus) passt Hebesätze für 2025 an

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die hessische Gemeinde Sulzbach (Taunus) im Main-Taunus-Kreis hat ihre Hebesätze für das Jahr 2025 angepasst.

Wie die Gemeinde mitteilte, gelten seit dem 1. Januar 2025 folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt nun 436, für die Grundsteuer B 561 und für die Gewerbesteuer 360. Im Vergleich zum Vorjahr sind insbesondere bei den Grundsteuern (2024: A: 332, B: 365) deutliche Anstiege zu verzeichnen, während der Gewerbesteuer-Hebesatz stabil bleibt.

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Quelle(n) dieser Nachricht: frankfurt-main.ihk.de, "Realsteuerhebesätze des IHK-Bezirks Frankfurt für die Jahre 2025 und 2024", 6. März 2025

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Sulzbach (Taunus) passt Hebesätze für 2025 an - Gewerbesteuer News

Über Sulzbach (Taunus):

Sulzbach (Taunus) ist eine hessische Gemeinde mit einer lebendigen Geschichte und einer attraktiven Lage im Rhein-Main-Gebiet. Mit rund 9340 Einwohnern (Stand: 2023) bietet sie eine Mischung aus ländlichem Charme und städtischer Infrastruktur. Ein Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde war die Eröffnung des Main-Taunus-Zentrums im Jahr 1964, das als erstes Einkaufszentrum Deutschlands gilt. Dieses Zentrum ist bis heute ein beliebtes Einkaufsziel in der Region. Sulzbachs Lage im Main-Taunus-Kreis ermöglicht eine gute Anbindung an die umliegenden Städte und schafft so ein attraktives Wohnumfeld. Die Gemeinde ist nicht nur für ihre Einkaufsmöglichkeiten bekannt, sondern bietet auch eine hohe Lebensqualität mit einer Mischung aus Natur und modernen Annehmlichkeiten.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Sulzbach (Taunus)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Sulzbach (Taunus) beträgt 360 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 26, deutschlandweit auf Platz 3.437. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Sulzbach (Taunus) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

360 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

26

Ranking in Deutschland:

3.437

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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