Stockstadt am Rhein passt Hebesätze 2025 an
Neue Sätze für Grundsteuer ab 1. Januar 2025
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 600 %, für die Grundsteuer B 561,43 % und für die Gewerbesteuer 410 %. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt der Gewerbesteuer-Hebesatz unverändert, während die Grundsteuer-Hebesätze angepasst wurden.
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Quelle(n) dieser Nachricht: stockstadt.de, "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze", 17. Dezember 2024
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Über Stockstadt am Rhein:
Stockstadt am Rhein ist eine charmante Gemeinde in der südhessischen Region, die sich entlang des malerischen Rheins erstreckt. Die Stadt ist bekannt für ihre idyllische Lage und die enge Verbindung zum Fluss, was sich auch in ihrem Namen widerspiegelt. Mit einer reichen Geschichte und einer lebendigen lokalen Kultur ist Stockstadt ein Juwel im Kreis Groß-Gerau.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Stockstadt am Rhein
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Stockstadt am Rhein beträgt 410 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 313, deutschlandweit auf Platz 9.446. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Stockstadt am Rhein ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
410 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
313
Ranking in Deutschland:
9.446
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