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Steinhausen an der Rottum: Gewerbesteuer-Hebesatz für 2025 festgelegt

Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde im Landkreis Biberach

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Steinhausen an der Rottum im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg hat die Hebesätze für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net bekannt gegeben.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Grundsteuer A: 400 %, Grundsteuer B: 300 % und Gewerbesteuer: 340 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich damit nur der Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht, während die Sätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer unverändert bleiben.

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Über Steinhausen an der Rottum:

Steinhausen an der Rottum ist eine Gemeinde, die sich im Landkreis Biberach in der Region Oberschwaben befindet. Sie liegt im Südosten des Landkreises und ist der höchstgelegene Ort in dieser Gegend. Die Gemeinde zeichnet sich durch ihre malerische Lage inmitten der hügeligen Landschaft aus, die von der Rottum, einem Nebenfluss der Donau, durchflossen wird. Steinhausen bietet seinen Besuchern eine Mischung aus ländlicher Idylle und regionaler Geschichte.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinhausen an der Rottum

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Steinhausen an der Rottum beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.759. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Steinhausen an der Rottum ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

340 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

60

Ranking in Deutschland:

1.759

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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