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Rutesheim passt Hebesätze 2025 an

Änderungen bei Grundsteuer

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Rutesheimer Gemeinderat hat Änderungen bei der Erhebung von Grund- und Gewerbesteuer beschlossen, die ab 2025 gelten sollen.

Diese Anpassungen sind eine Reaktion auf das neue Landesgrundsteuergesetz Baden-Württembergs, welches eine Reform der bisherigen Berechnungsverfahren notwendig macht. Während die Hebesätze für die Grundsteuer A und B gesenkt werden - beide sinken von bisher 340 % auf 160 % -, befürchten Gewerbetreibende durch die Änderungen bei der Gewerbesteuer steigende Belastungen.

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Quelle(n) dieser Nachricht: stuttgarter-zeitung.de, "Gewerbetreibende fürchten höhere Last", 11. Dezember 2024

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Über Rutesheim:

Rutesheim, eine charmante Stadt in Baden-Württemberg, befindet sich im Landkreis Böblingen. Mit einer reichen Geschichte und einer dynamischen Gegenwart ist Rutesheim ein Juwel in der Region. Die Stadt bietet eine gelungene Mischung aus traditionellem Charme und modernem Lebensstil. Die malerische Umgebung mit sanften Hügeln und Wäldern schafft eine idyllische Atmosphäre, die sowohl Einheimische als auch Besucher gleichermaßen genießen. Rutesheim verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur, die es zu einem attraktiven Wohnort macht, mit Schulen, Freizeiteinrichtungen und einem lebendigen Stadtzentrum.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Rutesheim

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Rutesheim beträgt 360 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 519, deutschlandweit auf Platz 3.437. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Rutesheim ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

360 %

(Stand: 2024)

Ranking im Bundesland:

519

Ranking in Deutschland:

3.437

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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