Ötisheim: Hebesätze für 2025
Enzkreis-Gemeinde teilt die neuen Hebesätze mit
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 330 %, für die Grundsteuer B 190 % und für die Gewerbesteuer 330 %. Somit bleiben die Gewerbesteuer und Grundsteuer A in gleicher Höhe wie im Vorjahr. Die Grundsteuer B wurde hingegen gesenkt, sie lag 2024 noch bei 330 %.
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Über Ötisheim:
Ötisheim, eine charmante Gemeinde im Enzkreis, Baden-Württemberg, blickt auf eine reiche Geschichte zurück. Erstmals im Jahr 783 erwähnt, ist der Ort bekannt für seine historischen Kulturdenkmäler, die ihn zu einem der wertvollsten historischen Ortskerne im Land machen. Die Gemeinde spielte eine Rolle im Pfälzischen Erbfolgekrieg, als sie als Stützpunkt diente, um französische Truppen abzuwehren. Die Gründung der Siedlung Schönenberg durch Henri Arnaud im 18. Jahrhundert fügte der Geschichte Ötisheims eine weitere Facette hinzu.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Ötisheim
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Ötisheim beträgt 330 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 28, deutschlandweit auf Platz 1.258. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Ötisheim ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
330 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
28
Ranking in Deutschland:
1.258
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