Obersontheim passt Hebesätze 2025 an
Die neuen Hebesätze für 2025
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A steigt auf 440 % (Vorjahr 420 %), für die Grundsteuer B auf 540 (Vorjahr: 400 %). Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt stabil auf 350 %.
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Über Obersontheim:
Obersontheim ist eine malerische Gemeinde im Nordosten Baden-Württembergs, die für ihre historische Bedeutung und idyllische Lage bekannt ist. Sie liegt im Landkreis Schwäbisch Hall und ist ein wichtiger Verwaltungssitz in der Region. Als Sitz des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Bühlertal spielt Obersontheim eine zentrale Rolle in der lokalen Verwaltung und bietet Dienstleistungen für die benachbarten Gemeinden Bühlertann und Bühlerzell. Die Gemeinde besticht durch ihre ländliche Atmosphäre und ist von der fränkischen Kultur geprägt, die in dieser Region stark vertreten ist.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Obersontheim
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Obersontheim beträgt 350 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 317, deutschlandweit auf Platz 2.402. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Obersontheim ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
350 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
317
Ranking in Deutschland:
2.402
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