Obernheim passt Hebesätze 2025 an
Änderungen treten ab Januar 2025 in Kraft

- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 320 %, für die Grundsteuer B 550 % und für die Gewerbesteuer 340 %. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Gemeinde den Hebesatz für die Grundsteuer A gesenkt, während der Satz für die Grundsteuer B angehoben wurde. Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt unverändert bei 340 %.
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Über Obernheim:
Obernheim, eine malerische Gemeinde im Zollernalbkreis, Baden-Württemberg, ist ein Ort voller Charme und lokaler Traditionen. Die Einwohner, stolz auf ihre Heimat, bezeichnen sie liebevoll als "Obernai", eine Abkürzung, die ihre Verbundenheit mit der Gemeinde zum Ausdruck bringt. Gelegen in einer wunderschönen Landschaft, ist Obernheim von grünen Hügeln und Wäldern umgeben, die eine idyllische Atmosphäre schaffen. Die Gemeinde hat eine reiche Geschichte, die bis in die Vergangenheit reicht, und ihre Bewohner pflegen ein starkes Gemeinschaftsgefühl.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Obernheim
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Obernheim beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.759. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Obernheim ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
340 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
60
Ranking in Deutschland:
1.759
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