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Neulußheim passt Hebesätze für 2025 an

Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer für 2025 bekannt gegeben

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Neulußheim, eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, hat die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 605, für die Grundsteuer B 156 und für die Gewerbesteuer 370. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Hebesatz für die Grundsteuer A deutlich erhöht (2024: 340), während er für die Grundsteuer B gesunken ist (2024: 380). Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt unverändert bei 370.

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Quelle(n) dieser Nachricht: neulussheim.de, "Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)", 21. Februar 2025

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Über Neulußheim:

Neulußheim ist eine charmante Gemeinde im Nordwesten Baden-Württembergs, die mit ihrer einzigartigen Atmosphäre und einer Bevölkerung von über 7000 Einwohnern beeindruckt. Sie liegt im Rhein-Neckar-Kreis und ist bekannt für ihre malerische Umgebung und die herzliche Gastfreundschaft. Die Gemeinde bietet eine gelungene Mischung aus ländlichem Charme und modernen Annehmlichkeiten. Mit einer reichen Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht, verfügt Neulußheim über eine faszinierende Vergangenheit, die in seinen historischen Gebäuden und Denkmälern zum Leben erweckt wird.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Neulußheim

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Neulußheim beträgt 370 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 693, deutschlandweit auf Platz 4.118. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Neulußheim ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

370 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

693

Ranking in Deutschland:

4.118

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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