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Murrhardt passt Hebesätze

Neue Sätze ab 2025 in Kraft

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Stadt Murrhardt im Rems-Murr-Kreis hat eine neue Satzung zur Erhebung von Grund- und Gewerbesteuer beschlossen, die ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt. Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer angepasst. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) bleibt der Hebesatz unverändert bei 350 v.H., während der Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke) von 380 auf 348 v.H. sinkt. Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt konstant bei 380 Prozent. Diese Regelungen gelten für die Erhebungszeiträume ab 2025. Die Änderungen wurden am 14.11.2024 beschlossen und werden ab dem kommenden Jahr umgesetzt.

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Murrhardt passt Hebesätze - Gewerbesteuer News

Über Murrhardt:

Murrhardt ist eine charmante Kleinstadt im Herzen des Schwäbisch-Fränkischen Waldes, etwa 40 Kilometer von Stuttgart entfernt. Sie liegt malerisch an der Murr und ist ein beliebtes Ziel für Naturliebhaber und Reisende entlang der Idyllischen Straße. Die Stadt gehört zur Region Stuttgart und ist Teil der europäischen Metropolregion, was sie zu einem wichtigen Zentrum in der Umgebung macht. Mit ihrer Lage an der Bahnstrecke Waiblingen–Schwäbisch Hall-Hessental ist Murrhardt gut angebunden und leicht erreichbar.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Murrhardt

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Murrhardt beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 816, deutschlandweit auf Platz 4.567. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Murrhardt ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

380 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

816

Ranking in Deutschland:

4.567

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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