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Mittelbiberach: Die neuen Hebesätze für 2025

Gemeinderat beschließt neue Sätze

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Gemeinderat von Mittelbiberach hat die neuen Grundsteuerhebesätze für die kommenden Jahre festgelegt.

Ab 2025 werden die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 400 v.H. und für die Grundsteuer B auf 295 v.H. angehoben. Diese Entscheidung erfolgte im Zuge der Reform der Grundsteuerbewertung, die vom Bundesverfassungsgericht eingefordert wurde und ab 2025 in Kraft tritt.

Die Gemeinde strebt dabei eine sogenannte Aufkommensneutralität an, was bedeutet, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer gleich bleiben sollen. Laut Kämmerin Bettina Renz werden die neuen Hebesätze basierend auf den vom Finanzamt ermittelten Messbeträgen berechnet. Bei der Grundsteuer B wird eine Erhöhung erwartet, während die Grundsteuer A niedriger ausfallen soll.

Die Gewerbesteuer bleibt mit einem Hebesatz von 340 v.H. unverändert.

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Quelle(n) dieser Nachricht: schwaebische.de, "Gemeinderat einigt sich auf neuen Grundsteuerhebesatz", 27. November 2024

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Über Mittelbiberach:

Mittelbiberach ist eine charmante Gemeinde in der malerischen Region Oberschwaben in Baden-Württemberg, Deutschland. Sie liegt im Landkreis Biberach und bietet eine gelungene Mischung aus ländlicher Idylle und kulturellen Attraktionen. Die Gemeinde ist bekannt für ihre historische Bedeutung und ihre gut erhaltene Architektur. Mittelbiberach verfügt über eine reiche Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht, was sich in den vielen sehenswerten Bauwerken und Denkmälern widerspiegelt.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Mittelbiberach

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Mittelbiberach beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.760. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Mittelbiberach ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

340 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

60

Ranking in Deutschland:

1.760

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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