Hohentengen am Hochrhein passt Hebesätze für 2025 an
Neue Sätze ab 1. Januar 2025 beschlossen

- 6 min Lesezeit
Im Zuge der Grundsteuerreform passt die Gemeinde ihre Hebesätze an. Der örtliche Gemeinderat beschloss am 31. Oktober 2024 eine entsprechende Hebesatzsatzung. Ab 2025 gelten in Hohentengen am Hochrhein folgende Hebesätze: Grundsteuer A 300 %, Grundsteuer B 370 % und Gewerbesteuer 340 % (unverändert). Die Anpassung der Hebesätze ist eine Reaktion auf die bundesweite Grundsteuerreform, die eine Neuregelung der Grundsteuer vorsieht.
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Über Hohentengen am Hochrhein:
Hohentengen am Hochrhein ist eine charmante Gemeinde in Baden-Württemberg, die sich entlang des malerischen Hochrheins erstreckt. Sie wurde 1973 durch die Zusammenlegung von sechs Ortsteilen gegründet: Bergöschingen, Günzgen, Herdern, Hohentengen, Lienheim und Stetten. Diese Verschmelzung verlieh der Gemeinde ihre heutige Form und Identität. Hohentengen ist bekannt für seine Lage im Herzen des „Bohnenviertels“, einer Region, die für ihren Bohnenanbau bekannt ist.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Hohentengen am Hochrhein
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Hohentengen am Hochrhein beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.759. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Hohentengen am Hochrhein ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
340 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
60
Ranking in Deutschland:
1.759
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