Hebesatzänderungen in Winterlingen im Jahr 2025
Grundsteuer-Hebesätze angepasst, Gewerbesteuer stabil
- 6 min Lesezeit
Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt stabil bei 340 %. Die Grundsteuer A und B hingegen werden angepasst. Der Hebesatz für die Grundsteuer A sinkt von 400 % auf 360 %, während der Satz für die Grundsteuer B von 360 % auf 580 % erhöht wird. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Neuigkeit anhören
Mehr Gewerbesteuer-Informationen aus Winterlingen
Nutzen Sie den kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner von gewerbesteuer.net für Winterlingen:
Ihre Gewerbesteuer in Winterlingen berechnen & Gewerbesteuer mit Nachbar-Gemeinden vergleichen
Rufen Sie alle Gewerbesteuer-Informationen von gewerbesteuer.net für Winterlingen ab (inklusive Standort-Analyse):
Gewerbesteuer-Standort-Informationen von Winterlingen aufrufen
Über Winterlingen:
Winterlingen, eine Gemeinde im Zollernalbkreis, befindet sich in einer idyllischen Lage im Südosten von Albstadt. Durch die Eingemeindung der ehemals selbstständigen Gemeinden Benzingen und Harthausen auf der Scher im Jahr 1975 entstand die heutige Gemeinde. Dieser Zusammenschluss brachte nicht nur eine Erweiterung der Gemeindefläche, sondern auch eine Bereicherung der lokalen Kultur und Geschichte mit sich.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Winterlingen
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Winterlingen beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.760. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Winterlingen ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
340 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
60
Ranking in Deutschland:
1.760
Alle Gewerbesteuer-Informationen aus Winterlingen kostenlos abrufen