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Hebesatzänderungen in Winterlingen im Jahr 2025

Grundsteuer-Hebesätze angepasst, Gewerbesteuer stabil

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Winterlingen passt seine Hebesätze für das Jahr 2025 an. Dies teilte die Gemeinde gewerbesteuer.net auf Anfrage mit.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt stabil bei 340 %. Die Grundsteuer A und B hingegen werden angepasst. Der Hebesatz für die Grundsteuer A sinkt von 400 % auf 360 %, während der Satz für die Grundsteuer B von 360 % auf 580 % erhöht wird. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

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Hebesatzänderungen in Winterlingen im Jahr 2025 - Gewerbesteuer News

Über Winterlingen:

Winterlingen, eine Gemeinde im Zollernalbkreis, befindet sich in einer idyllischen Lage im Südosten von Albstadt. Durch die Eingemeindung der ehemals selbstständigen Gemeinden Benzingen und Harthausen auf der Scher im Jahr 1975 entstand die heutige Gemeinde. Dieser Zusammenschluss brachte nicht nur eine Erweiterung der Gemeindefläche, sondern auch eine Bereicherung der lokalen Kultur und Geschichte mit sich.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Winterlingen

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Winterlingen beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.760. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Winterlingen ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

340 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

60

Ranking in Deutschland:

1.760

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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