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Lautertal (Odenwald)

Hebesatzänderungen in Lautertal (Odenwald) 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die hessische Gemeinde Lautertal im Landkreis Bergstraße hat ihre Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 gewerbesteuer.net mitgeteilt.

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze: Für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wurde ein Hebesatz von 410 festgesetzt. Die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, beträgt nun 650. Der Gewerbesteuer-Hebesatz, der für die Besteuerung von Gewinnen aus Gewerbebetrieben maßgeblich ist, wurde auf 390 festgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Sätze für die Grundsteuern A (2024: 570) und B (2024: 850) deutlich gesenkt worden, während der Gewerbesteuer-Hebesatz unverändert blieb.

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Hebesatzänderungen in Lautertal (Odenwald) 2025 - Gewerbesteuer News

Über Lautertal (Odenwald):

Lautertal, eine Gemeinde im Herzen des Odenwalds, entstand Ende 1971 durch den Zusammenschluss mehrerer Dörfer. Sie liegt im Landkreis Bergstraße in Südhessen und bietet eine idyllische Landschaft, die von Wäldern und Hügeln geprägt ist. Die Gemeindeverwaltung hat ihren Sitz im Ortsteil Reichenbach, der als zentraler Punkt der Gemeinde fungiert. Lautertal umfasst mehrere malerische Dörfer, darunter Beedenkirchen, Elmshausen und Gadernheim, die alle ihren eigenen Charme und Charakter haben. Die Region ist bekannt für ihre Naturschönheit, mit Wanderwegen, die durch dichte Wälder führen und atemberaubende Ausblicke auf die umliegende Landschaft bieten.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Lautertal (Odenwald)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Lautertal (Odenwald) beträgt 390 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 180, deutschlandweit auf Platz 7.256. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Lautertal (Odenwald) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

390 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

180

Ranking in Deutschland:

7.256

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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