Hebesatzänderungen in Fröhnd: Anpassungen ab 2025
Die neuen Hebesätze für 2025
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer: Der Hebesatz für die Grundsteuer A, welche für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, wird von zuvor 420 % auf 670 % angehoben. Bei der Grundsteuer B, welche bebaute oder bebaubare Grundstücke betrifft, steigt der Satz von 420 % auf 570 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 400 %.
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Über Fröhnd:
Fröhnd ist eine malerische Gemeinde im Südwesten Deutschlands, die im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg liegt. Eingebettet in die wunderschöne Landschaft des Schwarzwalds, bietet Fröhnd eine idyllische Atmosphäre und eine Fülle an Naturschönheiten. Die Gemeinde ist bekannt für ihre saftigen Wiesen, dichten Wälder und atemberaubenden Ausblicke auf die umliegenden Berge. Hier finden Besucher Ruhe und Entspannung abseits des Alltags.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Fröhnd
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Fröhnd beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.018, deutschlandweit auf Platz 8.233. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Fröhnd ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
400 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
1.018
Ranking in Deutschland:
8.233
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