Hebesätze in Widdern: Neue Sätze ab 2025
Neue Sätze gelten ab 1. Januar 2025

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze: Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 560, für die Grundsteuer B 450 und für die Gewerbesteuer 370. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Grundsteuer-Werte geändert. 2024 lagen diese bei 380 (Grundsteuer A) bzw. 420 (B). Der Gewerbesteuer-Hebesatz blieb unverändert.
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Über Widdern:
Widdern, eine malerische Stadt im Landkreis Heilbronn, ist mit ihrer geringen Einwohnerzahl von 1836 Menschen ein wahres Kleinod in Baden-Württemberg. Seit der jüngsten Volkszählung ist sie offiziell die kleinste Stadt des Bundeslandes. Eingebettet in die Region Heilbronn-Franken, bietet Widdern einen reizvollen Kontrast zwischen ländlicher Idylle und städtischem Charme. Die Stadt besticht durch ihre historische Architektur und eine jahrhundertealte Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Widdern
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Widdern beträgt 370 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 693, deutschlandweit auf Platz 4.123. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Widdern ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
370 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
693
Ranking in Deutschland:
4.123
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