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Rot an der Rot

Hebesätze in Rot an der Rot: Änderungen ab 2025

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Rot an der Rot passt Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer an: Ab 2025 gelten neue Werte. Die Gemeinde teilte ihre neuen Sätze gewerbesteuer.net mit.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Werte: Grundsteuer A-Hebesatz 460 (2024: 330), Grundsteuer B-Hebesatz 290 (2024: 320) und Gewerbesteuer-Hebesatz 340 (gleichbleibend).

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Hebesätze in Rot an der Rot: Änderungen ab 2025 - Gewerbesteuer News

Über Rot an der Rot:

Rot an der Rot ist eine malerische Gemeinde im deutschen Bundesland Baden-Württemberg, die für ihre historische Bedeutung und ihre ländliche Schönheit bekannt ist. Sie liegt im Landkreis Biberach und ist ein beliebtes Ziel für diejenigen, die die reiche Kultur und Geschichte der Region erkunden möchten. Die Gemeinde ist nach dem Fluss Rot benannt, der durch das Gebiet fließt und eine idyllische Kulisse schafft. Die Umgebung ist geprägt von grünen Wiesen, sanften Hügeln und der beeindruckenden Kulisse der Schwäbischen Alb.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Rot an der Rot

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Rot an der Rot beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.760. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Rot an der Rot ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

340 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

60

Ranking in Deutschland:

1.760

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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