Hebesätze in Böllen: Anpassungen für 2025
Die neuen Hebesätze ab 1. Januar 2025
- 6 min Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Sätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. Bei der Grundsteuer A steigt der Hebesatz von zuvor 320 Prozent im Jahr 2024 auf 340 Prozent im Jahr 2025. Ähnlich verhält es sich bei der Grundsteuer B, wo der Satz von 300 Prozent im Jahr 2024 auf 310 Prozent im kommenden Jahr ansteigt. Die Gewerbesteuer bleibt stabil im Vergleich zum Vorjahr bei 350 Prozent.
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Über Böllen:
Böllen, eine idyllische Gemeinde im Schwarzwald, befindet sich im Nordosten des Landkreises Lörrach. Sie ist Teil des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau und bietet eine ländliche Atmosphäre mit einer kleinen, aber eng verbundenen Gemeinschaft. Mit nur 104 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2022) ist Böllen die kleinste Gemeinde Baden-Württembergs, obwohl es in Deutschland noch kleinere Gemeinden gibt. Dieser Status verleiht Böllen einen einzigartigen Charme und macht es zu einem Ort, an dem jeder jeden kennt.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Böllen
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Böllen beträgt 350 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 317, deutschlandweit auf Platz 2.408. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Böllen ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
350 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
317
Ranking in Deutschland:
2.408
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