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Harth-Pöllnitz soll Hebesätze für Grundsteuern 2025 anpassen

Gewerbesteuer soll trotz Haushaltsdefizit zunächst unverändert bleiben

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Harth-Pöllnitz plant, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B zu erhöhen. Dies ist notwendig geworden, da der Haushaltsbeschluss für 2025 von der Kommunalaufsicht beanstandet wurde.

Die Gemeinde wurde aufgefordert, den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden und bei den Ausgaben zu kürzen. Um dies zu erreichen, ist eine außerordentliche Gemeinderatssitzung notwendig, in der die Anpassung der Hebesätze beschlossen werden soll. Die Kämmerin Stefanie Seidel schlägt vor, die Grundsteuerbescheide mit einer Verschiebung der Fälligkeiten um einen Monat zu erstellen. Dadurch würde die erste Steuerzahlung erst am 15. März 2025 fällig werden.

Die Anpassung der Hebesätze soll insbesondere Besitzer junger Eigenheime entlasten, die durch die Grundsteuerreform benachteiligt wurden. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen) und B (bebaute Grundstücke) sollen angehoben werden, während der Satz für die Gewerbestuer zunächst unverändert bleiben soll. Die Gemeinde rechnet für das kommende Jahr mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1,6 Millionen Euro bei einem geplanten Haushaltsvolumen von 7,7 Millionen Euro.

Um das Defizit auszugleichen, wird die Gemeinde jedoch möglicherweise auch die Gewerbestuer anpassen müssen, wie Kämmerin Seidel in ihrer Stellungnahme andeutet. Für das laufende Jahr beträgt das Haushaltsvolumen 7,6 Millionen Euro, und es werden Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1,4 Millionen Euro erwartet. Dabei fallen jedoch auch Erstatttungen von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen in Höhe von 300.000 Euro an.

Dies sind die Vorschläge für die Hebesatz-Anpassungen:
• Grund­steuer A: von 271 auf 293 Pro­zent
• Grund­steuer B: von 390 auf 439 Pro­zent
• Gewer­be­steuer: unver­än­dert

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Quelle(n) dieser Nachricht: pressreader.com, "Harth-Pöllnitz und die Steuern", 19. Dezember 2024

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Über Harth-Pöllnitz:

Harth-Pöllnitz ist eine charmante Gemeinde im thüringischen Landkreis Greiz, die eine ruhige und malerische Atmosphäre ausstrahlt. Sie liegt im Osten des Bundeslandes und bietet eine ländliche Idylle mit einer beeindruckenden Mischung aus Natur und Kultur. Die Gemeinde besteht aus mehreren Ortsteilen, die sich harmonisch in die Landschaft einfügen. Die Umgebung ist geprägt von sanften Hügeln, Wäldern und der malerischen Auma, einem Nebenfluss der Weida.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Harth-Pöllnitz

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Harth-Pöllnitz beträgt 395 % (Stand: 2023). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 116, deutschlandweit auf Platz 7.703. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Harth-Pöllnitz ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

395 %

(Stand: 2023)

Ranking im Bundesland:

116

Ranking in Deutschland:

7.703

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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