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Großrinderfeld passt Hebesätze 2025 an

Die neuen Hebesätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Großrinderfeld im Main-Tauber-Kreis hat ihre Hebesätze für das Jahr 2025 angepasst. Diese sind seit dem 1. Januar 2025 gültig und wurden von der Gemeinde auf Anfrage an gewerbesteuer.net mitgeteilt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A, welche für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, beträgt 380 Prozent. Bei der Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke angewendet wird, liegt der Hebesatz bei 440 Prozent. Die Gewerbesteuer liegt weiter bei 360 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Hebesatz der Grundsteuer B somit erhöht (2024: 360 Prozent), während die Sätze für Grundsteuer A und Gewerbesteuer unverändert blieben.

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Großrinderfeld passt Hebesätze 2025 an - Gewerbesteuer News

Über Großrinderfeld:

Großrinderfeld ist eine charmante Gemeinde in der malerischen Region Tauberfranken im Nordosten Baden-Württembergs. Sie befindet sich im Main-Tauber-Kreis und ist für ihre ländliche Atmosphäre und historische Stätten bekannt. Die Gemeinde besteht aus mehreren kleineren Dörfern und Weilern, die sich harmonisch in die umliegende Landschaft einfügen.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Großrinderfeld

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Großrinderfeld beträgt 360 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 518, deutschlandweit auf Platz 3.436. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Großrinderfeld ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

360 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

518

Ranking in Deutschland:

3.436

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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