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Gemeinde Bondorf passt Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer an

Neue Sätze gelten ab 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Bondorf im Kreis Böblingen hat eine neue Satzung zur Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer beschlossen, die am 01.01.2025 in Kraft tritt. Der Gemeinderat setzte die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 320 v.H. und für die Grundsteuer B auf 285 v.H. fest. Die Gewerbesteuer wird mit einem Hebesatz von 340 v.H. erhoben. Diese Sätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.

Die neue Satzung wurde am 07.11.2024 beschlossen. Sie basiert auf den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, wie dem Kommunalabgabengesetz und dem Gewerbesteuergesetz.

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Über Bondorf:

Bondorf ist eine charmante Gemeinde im Südwesten Deutschlands, die im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg liegt. Sie ist Teil der Region Stuttgart und befindet sich am Rande der pulsierenden Metropolregion Stuttgart. Die Gemeinde zeichnet sich durch ihre Lage aus, da sie den südlichsten Punkt sowohl des Regierungsbezirks Stuttgart als auch der Region Stuttgart markiert. Bondorfs Position macht es zu einem strategischen Ort, der die städtische Atmosphäre mit der ländlichen Idylle verbindet.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Bondorf

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Bondorf beträgt 340 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 60, deutschlandweit auf Platz 1.760. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Bondorf ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

340 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

60

Ranking in Deutschland:

1.760

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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