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Gederner Stadtverordnete beschließen neue Hebesätze für 2025

Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400 Prozentpunkten

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Stadtverordneten von Gedern haben in ihrer jüngsten Sitzung am Donnerstagabend über die Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B ab dem 1. Januar 2025 entschieden. Dabei einigten sie sich darauf, die Steuern nicht versteckt zu erhöhen. Die neuen Hebesätze wurden einstimmig auf 320 Prozentpunkte für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und 380 Prozentpunkte für Grundstücke (Grundsteuer B) festgelegt. Der Satz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400 Prozentpunkten.

Die Parlamentarier folgten damit den Empfehlungen des Landes Hessen für eine aufkommensneutrale Anpassung. Durch die Reform werden einzelne Steuerpflichtige entlastet, während andere stärker belastet werden. Die Grundsteuerreform wurde vom Bundestag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.

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Quelle(n) dieser Nachricht: fnp.de, "Keine versteckten Erhöhungen", 13. Dezember 2024

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Über Gedern:

Gedern, eine charmante Kleinstadt im Herzen Hessens, bietet seinen Besuchern eine idyllische Atmosphäre und die Vorteile eines anerkannten Luftkurorts. Eingebettet in die wunderschöne Landschaft des Wetteraukreises, ist Gedern ein Ort der Ruhe und Entspannung. Die Stadt besticht durch ihre malerische Lage, umgeben von sanften Hügeln und Wäldern, die zu ausgedehnten Spaziergängen und Naturerlebnissen einladen. Die frische Luft und die ruhige Umgebung machen Gedern zu einem beliebten Ziel für Erholungssuchende und Naturliebhaber.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Gedern

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Gedern beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 226, deutschlandweit auf Platz 8.233. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Gedern ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

400 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

226

Ranking in Deutschland:

8.233

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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