Friedrichsdorf passt Hebesätze für 2025 an
Hebesatz bleibt unverändert

- 6 min Lesezeit
Während der Gewerbesteuer-Hebesatz unverändert bei 400 bleibt, wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B angepasst.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, beträgt nun 553 (zuvor 595). Der Hebesatz für die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird, wurde auf 792 angehoben (zuvor 595). Diese Änderungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Quelle(n) dieser Nachricht: frankfurt-main.ihk.de, "Realsteuerhebesätze des IHK-Bezirks Frankfurt für die Jahre 2025 und 2024", 6. März 2025
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Über Friedrichsdorf:
Friedrichsdorf, die charmante Stadt im Hochtaunuskreis, besticht durch ihre einzigartige Geschichte und ihren wirtschaftlichen Erfolg. Mit dem offiziellen Titel "Philipp-Reis-Stadt" seit 2024 ehrt sie den Erfinder des Telefons, der hier seine Wurzeln hatte. Die Stadt hat sich zu einem attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort entwickelt, was sich in ihrem beeindruckenden Kaufkraftindex von 129,6 im Jahr 2020 widerspiegelt, der den Bundesdurchschnitt weit übertrifft. Friedrichsdorfs Bedeutung geht über seine Grenzen hinaus, da es Teil der Stadtregion Frankfurt ist, einer blühenden Agglomeration im Rhein-Main-Gebiet. Die Stadt bietet eine hohe Lebensqualität, eine dynamische Wirtschaft und eine historische Atmosphäre, die sie zu einem beliebten Ziel für Besucher und Unternehmer gleichermaßen macht.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Friedrichsdorf
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Friedrichsdorf beträgt 400 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 224, deutschlandweit auf Platz 8.195. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Friedrichsdorf ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
400 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
224
Ranking in Deutschland:
8.195
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