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Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld

Bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen und Beschäftigte durch die Krise bringen

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate beschlossen.

Die Verordnung, die bis zum 31. Dezember 2025 gelten soll, wurde vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgeschlagen und vom Kabinett zwei Tage nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) genehmigt. Durch die Maßnahme sollen Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Wirtschaftskrise unterstützt werden, insbesondere in exportorientierten Branchen wie dem Maschinenbau und der Automobilindustrie. D

ie Bundesregierung erhofft sich, dass durch die Kurzarbeit Fachkräfte in den Unternehmen gehalten werden können und so Kündigungen verhindert werden. Die Zahl der Kurzarbeitenden ist in den letzten Monaten deutlich angestiegen: Im September 2024 lag sie laut Ministerium bei rund 268.000, 76 % mehr als im Vorjahr.

Das verarbeitende Gewerbe, insbesondere der Maschinenbau und die Automobilindustrie, sind derzeit am stärksten von Kurzarbeit betroffen. Heil betonte, dass Kurzarbeit bereits während der Corona-Krise erfolgreich dazu beigetragen habe, Arbeitsplätze zu sichern. Das Qualifizierungsgeld, das Arbeit und Weiterbildung finanziert, stehe zusätzlich als Unterstützungsmaßnahme zur Verfügung.

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Quelle(n) dieser Nachricht: ad-hoch-news.de, "Immer mehr Unternehmen rutschen in die Krise", 18. Dezember 2024

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Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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