Böbingen an der Rems erhöht Gewerbesteuer-Hebesatz 2025
Neue Steuersätze seit dem 1. Januar 2025

- 6 min Lesezeit
Seit dem 1. Januar gelten für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 712, für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 263 und für die Gewerbesteuer ein Hebesatz von 380. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Grundsteuer-Hebesätze einheitlich bei 400 lagen, ist insbesondere der Anstieg bei der Grundsteuer A deutlich. Die Gewerbesteuer wurde moderat erhöht, von 370 auf 380.
Neuigkeit anhören
Mehr Gewerbesteuer-Informationen aus Böbingen an der Rems
Nutzen Sie den kostenlosen Gewerbesteuer-Rechner von gewerbesteuer.net für Böbingen an der Rems:
Ihre Gewerbesteuer in Böbingen an der Rems berechnen & Gewerbesteuer mit Nachbar-Gemeinden vergleichen
Rufen Sie alle Gewerbesteuer-Informationen von gewerbesteuer.net für Böbingen an der Rems ab (inklusive Standort-Analyse):
Gewerbesteuer-Standort-Informationen von Böbingen an der Rems aufrufen

Über Böbingen an der Rems:
Böbingen an der Rems ist eine charmante Gemeinde im Osten Baden-Württembergs, die eine idyllische Lage an der Rems genießt. Es ist Teil des Ostalbkreises und liegt in der Region Ostwürttemberg, nur einen Katzensprung von der pulsierenden Metropolregion Stuttgart entfernt. Mit einer reichen Geschichte und einer malerischen Umgebung bietet Böbingen seinen Bewohnern und Besuchern gleichermaßen ein einladendes Ambiente. Die Gemeinde erstreckt sich entlang des Flusses und ist von grünen Hügeln und Wäldern umgeben, was sie zu einem beliebten Ziel für Naturliebhaber und Outdoor-Enthusiasten macht.
Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Böbingen an der Rems
Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Böbingen an der Rems beträgt 380 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 814, deutschlandweit auf Platz 4.535. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Böbingen an der Rems ab.
Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 %
(Stand: 2025)
Ranking im Bundesland:
814
Ranking in Deutschland:
4.535
Alle Gewerbesteuer-Informationen aus Böbingen an der Rems kostenlos abrufen