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Blaustein: Neue Hebesätze 2025

Gemeinderat beschließt neue Sätze für 2025

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Der Gemeinderat von Blaustein hat die Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze für das Jahr 2025 beschlossen. Die Änderung ist eine Reaktion auf die Grundsteuerreform des Bundes, die eine Anpassung der Bewertungsmaßstäbe vorsieht. Die neuen Sätze sehen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) einen Hebesatz von 755 v.H. und für die Grundsteuer B (Grundvermögen) einen Satz von 285 v.H. vor.

Die Stadt Blaustein verfolgt dabei das Ziel, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in der Gemeinde nicht zu erhöhen. Diese Aufkommensneutralität bezieht sich jedoch nicht auf die individuellen Steuerpflichtigen, was bedeutet, dass es zu Verschiebungen bei der Steuerbelastung kommen kann. Einige Steuerzahler könnten mehr zahlen, während andere entlastet werden.

Unabhängig davon bleibt die Gewerbesteuer 2025 bei 350 Prozent.

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Quelle(n) dieser Nachricht: schwaebische.de, "Gemeinderat stimmt für neue Grundsteuer-Hebesätze", 1. Dezember 2024

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Über Blaustein:

Blaustein, eine charmante Stadt im Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg, beeindruckt mit seiner wachsenden Bevölkerung und einem derzeitigen Stand von über 17.000 Einwohnern. Als zweitgrößte Stadt im Kreis hat sie sich zu einem bedeutenden Zentrum entwickelt. Die Stadt zeichnet sich durch eine gelungene Mischung aus städtischem Flair und ländlicher Idylle aus. Blausteins Attraktivität liegt in seiner Lage, die von der Schwäbischen Alb im Norden und dem Donautal im Süden geprägt ist, wodurch es eine malerische Landschaft bietet.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Blaustein

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Blaustein beträgt 350 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 317, deutschlandweit auf Platz 2.402. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Blaustein ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

350 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

317

Ranking in Deutschland:

2.402

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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