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Alt Bukow: Hebesätze in Alt Bukow für 2025 angepasst

Aufkommensneutralität mit individuellen Anpassungen

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

Die Gemeinde Alt Bukow im Landkreis Rostock passt sich der bevorstehenden Grundsteuerreform an, wobei das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleich bleiben soll. Dies teilte die Gemeinde auf Anfrage der Redaktion von gewerbesteuer.net mit.

Die neuen Hebesätze, die ab dem 1. Januar 2025 gelten, wurden entsprechend angepasst. Für Grundsteuer A wird ein Hebesatz von 444 v. H. und für Grundsteuer B 338 v. H. festgelegt. Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 350 v. H., was für Gewerbetreibende in der Region von Bedeutung ist.

Diese Reform zielt auf eine aufkommensneutrale Umsetzung ab, was bedeutet, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer gleich bleiben soll. Allerdings kann es zu individuellen Schwankungen bei den Steuerpflichtigen kommen. Einige Eigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen müssen, während andere entlastet werden. Der genaue Betrag hängt vom jeweiligen Grundsteuerwert ab, der durch das Finanzamt ermittelt wird.

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Alt Bukow: Hebesätze in Alt Bukow für 2025 angepasst - Gewerbesteuer News

Über Alt Bukow:

Alt Bukow ist eine charmante Gemeinde im Herzen der deutschen Region Mecklenburg-Vorpommern. Sie liegt im Landkreis Rostock und bietet ihren Besuchern eine ruhige ländliche Atmosphäre. Die Gemeindeverwaltung erfolgt durch das Amt Neubukow-Salzhaff, das in der nahe gelegenen Stadt Neubukow ansässig ist. Alt Bukow ist ein Paradebeispiel für die malerischen Dörfer, die diese Region prägen, mit ihrer natürlichen Schönheit und ihrem ländlichen Charme.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Alt Bukow

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Alt Bukow beträgt 350 % (Stand: 2025). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 167, deutschlandweit auf Platz 2.402. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Alt Bukow ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

350 %

(Stand: 2025)

Ranking im Bundesland:

167

Ranking in Deutschland:

2.402

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Dieser Artikel wurde geschrieben von:

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net.

Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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