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Ellwangen (Jagst)

Varta-Rettungsplan: Gericht winkt Sanierung durch

Aktionäre müssen mit Verlusten rechnen

Johanna Richter, Redakteurin gewerbesteuer.net

Johanna Richter

- 6 min Lesezeit

#Das Landgericht Stuttgart hat den Weg für die Sanierung des angeschlagenen Batterieherstellers Varta freigemacht. Das Gericht wies die Beschwerden von Aktionären zurück, die gegen den Sanierungsplan protestiert hatten. Dieser sieht vor, dass die Aktionäre im Zuge einer Kapitalherabsetzung einen Großteil ihres Kapitaleinsatzes verlieren werden.

Der Sanierungsplan ist Teil der Bemühungen von Varta, seine finanzielle Situation zu stabilisieren und wieder wettbewerbsfähig zu werden. Das Unternehmen mit Sitz in Ellwangen, Baden-Württemberg, hat in den letzten Jahren mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. Die Umsetzung des Sanierungsplans könnte nun Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Ellwangen haben, da sich die finanzielle Situation von Varta verbessern könnte und damit möglicherweise auch die Steuerzahlungen an die Kommune.

Die Anlegergemeinschaft SdK kritisierte die Entscheidung des Gerichts scharf und äußerte Bedenken hinsichtlich der Verluste, die die Aktionäre nun hinnehmen müssen. Dennoch kann die Sanierung von Varta als wichtiger Schritt angesehen werden, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und seine langfristige Rentabilität sicherzustellen.

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Quelle(n) dieser Nachricht: merkur.de, "Batterie-Riese Varta darf saniert werden – Rettung auf Kosten der Aktionäre", 24. Januar 2025

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Über Ellwangen (Jagst):

Ellwangen, eine charmante Stadt im Osten Baden-Württembergs, besticht durch ihre historische Bedeutung und kulturellen Sehenswürdigkeiten. Mit rund 24.500 Einwohnern ist sie ein wichtiges Zentrum in der Region Ostwürttemberg. Als Große Kreisstadt seit 1972 übernimmt Ellwangen administrative Aufgaben für die umliegenden Gemeinden. Ihre Geschichte ist eng mit der Regierung von Neuwürttemberg verbunden, die hier von 1803 bis 1806 ihren Sitz hatte.

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Aktueller Gewerbesteuer-Hebesatz in Ellwangen (Jagst)

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz in Ellwangen (Jagst) beträgt 400 % (Stand: 2024). Im Bundesland-Ranking liegt die Gemeinde auf Platz 1.016, deutschlandweit auf Platz 8.204. Rufen Sie hier alle Informationen zur Gewerbesteuer in Ellwangen (Jagst) ab.

Gewerbesteuer-Hebesatz:

400 %

(Stand: 2024)

Ranking im Bundesland:

1.016

Ranking in Deutschland:

8.204

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Expertin für nationale Wirtschaftsthemen.

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